Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine schwere Erkrankung – plötzlich kann man sich nicht mehr äußern, den eigenen Willen nicht mehr kundtun. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bieten eine Möglichkeit, für solche Situationen rechtzeitig vorzusorgen.
Offen für: Betroffene Familien
Selbst nächste Angehörige können im Zweifelsfall nur Entscheidungen treffen, wenn sie durch eine Vorsorgevollmacht dazu bestimmt worden sind. Ohne Vorsorgevollmacht wird eine gesetzliche Betreuung erforderlich. Eine Patientenverfügung hilft den von Ihnen ausgewählten Verantwortlichen, die in Ihrem Sinne bestmöglichen medizinischen und pflegerischen Entscheidungen zu treffen. Eltern, die sich um ihre erkrankten Kinder kümmern, können so im eigenen Krankheitsfall entsprechend Vorsorge für sich und ihre Familie treffen. Außerdem stellt sich die Frage in welchem Rahmen das erkrankte Kind im Zuge der Volljährigkeit mit in den Prozess der Vorsorgemaßnahmen mit eingebunden werden kann und sollte.
So können Sie Ihre Selbstbestimmung für den Fall des Falles sicherstellen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Individuelle Fragen können im Anschluss gestellt werden.
Referentin: Anne Woywod, Vorsorgeanwältin.