# Stiftung Kinderhospiz Löwenherz

# Stiftung Kinderhospiz Löwenherz

Um die Arbeit von Löwenherz auf eine sichere Basis zu stellen, gibt es die Stiftung Kinderhospiz Löwenherz. Sie hat den Zweck, die Angebote von Löwenherz langfristig zu sichern.

![Die Stiftung Kinderhospiz Löwenherz ist eine zusätzliche Säule der Finanzierung](https://loewenherz.de/app/uploads/2019/12/Loewenherz-unterstuetzen-Stiftung-scaled-1-1200x675.jpg)Die Stiftung sichert dauerhaft die Arbeit des Kinderhospiz Löwenherz. Foto: Kinderhospiz Löwenherz e.V.> "Zweck der Stiftung sind die Förderung und Unterhaltung stationärer und ambulanter Kinder- und Jugendhospizarbeit"
> 
> Auszug aus der Satzung

## Ziel der Stiftung Kinderhospiz Löwenherz

Eine Stiftung ist auf Dauer angelegt, denn der Kapitalstock darf nicht angetastet werden. Nur die anfallenden Erträge werden ausgeschüttet und für den festgelegten Zweck der Stiftung verwendet. Das in den Kapitalstock eingezahlte Geld wird also ausschließlich und dauerhaft für die Arbeit vom Kinderhospiz Löwenherz eingesetzt. Die Stiftung Kinderhospiz Löwenherz ist [Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen](https://www.stiftungen.org/startseite.html).
Damit die Stiftung wächst und sich der Ertrag von Jahr zu Jahr steigert, [freuen wir uns über Zustiftungen](https://loewenherz.de/spenden-und-helfen/zustiftungen/).

## Kontonummern der Stiftung Kinderhospiz Löwenherz

**Kreissparkasse Diepholz**
**IBAN:** DE88 2915 1700 1110 0175 46
**BIC:** BRLADE21SYK
**Stichwort:** Zustiftung

**Bankhaus** Warburg
**IBAN:** DE44 2012 0100 1001 1902 20
**BIC:** WBWCDEHHXXX
**Stichwort:** Zustiftung

## Steuerliche Vorteile einer Zustiftung

Wer durch eine Zustiftung zusätzliches Geld in das Stiftungskapital einbringt, genießt zahlreiche steuerliche Vorteile\*.

- Bis zu einer Million Euro als Sonderausgaben ansetzbar
- Stiftungsbeiträge je Ehepartner bis zu einer Million Euro
- Steuerliche Verteilung über zehn Jahre möglich
- Stiftung auch als Nachlass oder Vermächtnis möglich
- Keine Erbschafts- und Schenkungssteuern

*\*Für Einzelfälle fragen Sie bitte Ihren Steuerberater. Er gibt Ihnen genaue Hinweise, um alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.*

[Download: Info-Broschüre zur Stiftung](https://loewenherz.de/app/uploads/2025/03/Stiftung-Kinderhospiz-Loewenherz-Infobroschuere.pdf)

[Download: Stiftungssatzung](/app/uploads/2020/01/Loewenherz-Stiftung-Satzung.pdf)

## Kuratorium

Die Stiftung Kinderhospiz Löwenherz wird ehrenamtlich von einem Kuratorium (Vorstand) geleitet, das aus drei bis fünf Personen besteht. An der Spitze steht ein Kurator. Es besteht das Vier-Augen-Prinzip: Verträge und Geldgeschäfte müssen immer von zwei Personen unterzeichnet werden. Das Kuratorium besteht aus:

- Theodor Lanfermann (Kurator)
- Gero Kettler (stellv. Kurator)
- Juliane Schulze
- Silke Sievers

## Stiftungsrat

Der Stiftungsrat der Stiftung Kinderhospiz Löwenherz berät und kontrolliert das ehrenamtlich arbeitende Kuratorium. Der Kurator leitet das Gremium. Er hat kraft seines Amtes den Vorsitz. Die Amtszeit der berufenen Mitglieder beträgt vier Jahre. Der Stiftungsrat besteht aus:

- Thorsten Mackenthun
- Andreas Linck
- Jörn G. Nordenholz
- Theodor Lanfermann

## Ihr Kontakt zu Löwenherz

 ![Theodor Lanfermann, Kurator der Stiftung Kinderhospiz Löwenherz](/app/uploads/2023/11/Theodor-Lanfermann-1-128x128.jpg)### Theodor Lanfermann

 Stiftungskurator

- [theodor.lanfermann@loewenherz.de ](<mailto:theodor.lanfermann@loewenherz.de >)
- 0152 / 23814636
 
 

 

 

 ![Silke Sievers](/app/uploads/2020/01/Silke3-128x128.jpg)### Silke Sievers

 Kuratoriumsmitglied

- <silke.sievers@loewenherz.de>
- 04242 / 5925-15