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Erbschaft | Nachlass

Sie möchten, dass Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod Gutes bewirkt? Das geht – indem Sie Löwenherz in Ihrem Testament bedenken.

Löwenherz: unterstützen durch Nachlässe und Erbschaft
Sie können Löwenherz in Ihrer Nachlassregelung berücksichtigen. Foto: Kinderhospiz Löwenherz e.V.

Ein Testament schafft Klarheit. Und Sie können damit einen Teil der Zukunft in Ihrem Sinne gestalten. Immer wieder wird uns die Frage gestellt, ob man die Arbeit von Löwenherz auch mit seinem Nachlass – oder einem Teil davon – unterstützen kann. Ja, diese Möglichkeit besteht – aufgrund der anerkannten Gemeinnützigkeit des Vereins.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Löwenherz in Ihrem Testament zu berücksichtigen, sprechen Sie uns vertrauensvoll an. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gerne die Möglichkeiten auf.

Ihr Kontakt zu Löwenherz

Kirsten Höfer, Geschäftsführung Kinderhospiz Löwenherz e.V.

Kirsten Höfer

Geschäftsführung

Löwenherz: Referentin der Geschäftsführung Kerstin Kobiella

Kerstin Kobiella

Fachreferentin Nachlässe und Recht

Maike Umbach Nachlass

Maike Umbach

Fachreferentin Nachlässe und Recht

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung