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Zustiftung

Die Stiftung Kinderhospiz Löwenherz sichert langfristig die Angebote von Löwenherz. Eine Zustiftung hilft, die Zukunft zu gestalten.

Ein großer Findling, auf dem kleine Eichenblätter aus Metall befestigt sind mit Gravuren der Zustifter.
Mit einer Zustiftung unterstützen Sie die Stiftung Kinderhospiz Löwenherz. Foto: Kinderhospiz Löwenherz e.V.

Eine Zustiftung ist eine Vermögenszuwendung und erhöht den Kapitalstock der Stiftung Kinderhospiz Löwenherz. Das Stiftungsvermögen ist sicher angelegt und bleibt über Generationen erhalten. Mit den Zinserträgen wird die Arbeit für unheilbar erkrankte Kinder und ihre Familien gefördert. Daher trägt jede Zustiftung dazu bei, die Zukunft von Löwenherz langfristig zu sichern. Wichtig bei einer Einzahlung ist der Hinweis „Zustiftung“ als Verwendungszweck.

Kontonummern der Stiftung Kinderhospiz Löwenherz

Kreissparkasse Diepholz
IBAN: DE88 2915 1700 1110 0175 46
BIC: BRLADE21SYK
Stichwort: Zustiftung

Bankhaus Hallbaum
IBAN: DE53 2506 0180 1001 1902 20
BIC: HALLDE2H
Stichwort: Zustiftung

Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Ihr Kontakt zu Löwenherz

Silke Sievers

Silke Sievers

Kuratoriumsmitglied

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung