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Geldauflagen

Mit Geldauflagen können Gerichte und Staatsanwaltschaften die Arbeit von Löwenherz direkt und wirksam unterstützen – denn der Verein finanziert sich zu einem großen Teil durch Spenden.

Mit Geldauflagen kann ein Gericht das Kinderhospiz Löwenherz unterstützen
Mit einem verhängten Bußgeld kann ein Gericht das Kinderhospiz Löwenherz unterstützen. Foto: Kinderhospiz Löwenherz e.V.

Geldauflagen: Wir garantieren

Geldauflagenkonto

Volksbank Sulingen
IBAN: DE88 2569 1633 1021 1764 00
BIC: GENODEF1SUL

Gerne schicken wir Ihnen zusätzliche Informationen über das Kinder- und Jugendhospiz Löwenherz zu. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Ihr Kontakt zu Löwenherz

Löwenherz: Spendenverwaltung Claudia Wiegmann

Claudia Wiegmann

Spendenverwaltung | Geldauflagen

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung