Rechtliche Grundlagen
Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)
Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) sind tiefgreifende Eingriffe in die Grundrechte und bedürfen deswegen besonderer Sensibilität. Im Rahmen der Kinderhospizarbeit bewegen wir uns in einem Spannungsfeld zwischen Fürsorge, Selbstbestimmung, ethischen Perspektiven und rechtlichen Vorgaben.
Offen für: alle Interessierten
Das Anlegen eines Bauchgurtes im Rollstuhl, das Anbringen von Bettgittern und auch die Gabe sedierender Medikamente können im konkreten Einzelfall eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen. In diesem Vortrag soll es vor allem um die rechtlichen Gesichtspunkte gehen.
Eltern eines betroffenen Kindes/Jugendlichen dürfen seit einer Rechtsänderung im Jahr 2017 nicht mehr allein über eine FEM entscheiden. Sie benötigen zusätzlich eine Genehmigung des Familiengerichtes. Daher ist es wichtig zu wissen, ob im konkreten Fall eine genehmigungsbedürftige FEM vorliegt, wie das Genehmigungsverfahren abläuft und welche rechtlichen Folgen sich aus rechtswidrigen freiheitsentziehenden Maßnahmen ergeben können.
Diese Aspekte werden im Verlaufe des Vortrages geklärt und mit einem kurzen Exkurs auf die veränderte Situation bei volljährigen jungen Menschen abgeschlossen. Am Ende des Vortrags ist Zeit für Fragen.
Referentin: Martina Steinke, Rechtsanwältin, Referentin für rechtliche Fragen beim Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) in Münster
Kosten für Externe: 30,- Euro
Für die Teilnahme erhältst Du 3 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender.
