Eine kontroverse Debatte
Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Jeder volljährige Mensch in Deutschland soll ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben haben, besagt das Bundesverfassungsgericht seit 2020. Seitdem ist in Deutschland eine sehr kontroverse Debatte entbrannt.
Offen für: alle Interessierten
Alle Professionen des Gesundheitswesens müssen darauf vorbereitet sein, genauso Ehrenamtliche und alle weiteren Personen, die Menschen in palliativen Situationen begleiten.
Der Wunsch nach Suizid kann alle Altersgruppen betreffen und durch verschiedenste Ursachen geprägt sein. Im Bereich von Kindern und Jugendlichen existiert das o.g. Recht in Deutschland nicht, das Sorgerecht macht Eltern zu den rechtlichen Vertreter:innen der Kinder und Jugendlichen. In die Suizidassistenz kann jedoch nur die betroffene Person selbst eigenverantwortlich einwilligen, die Übernahme durch eine rechtliche Vertretung ist ausgeschlossen. Doch andere Länder erlauben dies, z.B. Belgien. Wie stehen wir dazu und was macht das mit uns?
Der Vortrag wird vorerst in die rechtlichen Gegebenheiten einführen, ethische Diskussionen aufzeigen und dann zu einer offenen Diskussion mit dem Plenum überleiten.
Diese Veranstaltung ist kostenfrei.
Referentin: Prof. Dr. Henrikje Stanze, Pflegefachkraft Palliative Care, Ethikberaterin, Professur für Pflegewissenschaft, Schwerpunkt Beratung, Case und Care Management, Studiengangsleitung Internationaler Masterstudiengang Palliative Care M.Sc.