So unterstützt Löwenherz junge Menschen
Sexualität in der Jugendhospizarbeit
Im Kinder- und Jugendhospiz Löwenherz stehen die Bedürfnisse der Gäste an erster Stelle. Als grundlegendes, menschliches Bedürfnis zählt dazu auch Sexualität. Um die persönliche Entwicklung, das seelische Befinden und Teilhabe zu fördern, arbeitet speziell ausgebildetes Personal bei Löwenherz, um die Sexualberatung von jungen Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Im Interview spricht Jennifer Sallein (Jen) über die konkrete Umsetzung.

Seit einigen Jahren gibt Löwenherz dem Thema Sexualität immer mehr Raum. Wie sind die Reaktionen darauf?
„Seit wir damit so präsent umgehen, hat sich einiges stark verändert. Es herrscht mittlerweile eine Offenheit, die ganz toll ist. Wir fragen zum Beispiel schon in der Pflegeanamnese ab, ob Sexualberatung gewünscht ist. Damit verändern wir auch bei den Eltern etwas: Einige werden neugierig, was da überhaupt besprochen wird. Im Zweifel hatten sie vorher noch nie darüber nachgedacht.“
„Menschen sind, unter anderem, sexuelle Wesen. Sie haben in Bezug auf Sexualität und Beziehungen Bedürfnisse und Wünsche, das gilt auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung.“
Erik Bosch
Und wie sieht es im Kollegium aus?
„Der offene Umgang hat sich ziemlich etabliert. Bestimmt gibt es einzelne Kolleginnen und Kollegen, die nicht komplett involviert sein möchten – aber da gibt es ja auch überhaupt keinen Zwang. Es gibt einen multiprofessionell zusammengestellten Arbeitskreis. Dort treffen sich regelmäßig Mitarbeitende aus der Pflege und dem Begleiter-Team mit mir. Bei Bedarf würden wir zum Beispiel unsere Ärzte oder andere Expertinnen mit dazu nehmen. In diesem Kreis besprechen wir Fallbeispiele und schauen, was es an der ein oder anderen Stelle vielleicht braucht.
Und ganz allgemein gilt, dass alle Löwenherz-Mitarbeitenden eine Einweisung in unser sexualpädagogisches Konzept bekommen: Wie erkenne und fördere ich die Körperwahrnehmung, die unter anderem wichtig ist für die sexuelle Identitätsentwicklung.“
Sexualität und Sterben: immer noch Tabu-Themen
Warum ist Dir das Thema Sexualität von jungen Menschen mit Behinderung so wichtig?
„Jeder Mensch hat ein Recht auf Sexualität – und Menschen mit Behinderung wird das oft abgesprochen. Ich habe auch schon mehrmals Situationen erlebt, in denen junge Menschen den Wunsch äußern, unbedingt Sex gehabt zu haben, bevor sie sterben. Aber Sexualität und Sterben sind immer noch Tabu-Themen. Wir sind die ersten, die das Thema aufgegriffen haben und Angebote dazu machen. In der „Zeitschrift für Sexualforschung“ (Thieme-Verlag, Dezember 2021) habe ich unter dem Titel „Sexualberatung im Kinder- und Jugendhospiz“ auch einen Fachartikel dazu geschrieben, der eine große Resonanz ausgelöst hat.“
Was sind die Inhalte Deiner Beratungen?
„Zum Beispiel führe ich Gespräche über Aufklärung, zeige verschiedene Verhütungsmethoden auf oder verweise an andere Stellen, die je nach Bedarf spezialisiert sind. Ich habe eineinhalb Jahre die Weiterbildung zur ISBB Sexualberaterin gemacht – aber viele Dinge basieren auch auf Erfahrungen: Wie kann sich jemand bewegen, welche Möglichkeiten der Lagerung gibt es, was ist für wen geeignet. Außerdem habe ich habe einen Koffer mit Sexspielzeugen, damit auch Selbstbefriedigung möglich ist. Ganz wichtig: Ich biete passive Sexualassistenz an, das bedeutet, ich bin bei keiner Handlung mit im Raum. Genauso führe ich mit den jungen Menschen aber auch Gespräche über Gefühle, Liebeskummer, und Verliebtsein. Und in Elterngesprächen geht es um mögliche Auffälligkeiten, die körperliche Entwicklung und die sexuelle Identitätsentwicklung, die Frage, was „normal“ und relevant ist und was es eigentlich braucht, wenn der Körper schon erwachsen ist, der Geist aber noch nicht.“
„Sexuelle Bedürfnisse zählen zu den grundlegenden menschlichen Bedürfnissen. […] Damit ist eine selbstbestimmte Sexualität Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und soziale Eingliederung des Menschen mit Behinderung.“
Sozialgericht Hannover vom 11. Juli 2022 zur Kostenübernahme einer Sexualassistenz im Rahmen eines persönlichen Budgets
Gibt es Fälle, an denen Du an Deine Grenzen stößt?
„Ich bin Sexualberaterin. Das bedeutet, ich kann alles machen, was passive Sexualassistenz ist. Den aktiv der Lust unterstützenden Part übernehmen Sexualbegleiterinnen oder Sexualassistentinnen. Wenn es ins rein Medizinische geht, stoße ich natürlich auch an meine Grenzen. Dafür gibt es Ärzte. Und wenn unter 18-Jährige den Wunsch nach Sex äußern, kann ich ebenfalls nichts machen, ob ich will oder nicht. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
Sexualberatung bei Löwenherz: Angebot, kein Pflichtprogramm
Was bietet Löwenherz in der kommenden Themenwoche „Liebe, Partnerschaft und Sexualität“ im November an?
„Wir werden zum ersten Mal eine ausgebildete ISBB Sexualbegleiterin und einen ISBB Sexualbegleiter im Haus haben, um uns noch weiter zu öffnen. Es soll um Sinnlichkeit gehen, aber auch um Aufklärung, Berührungen und die Frage, was Sexualbegleitung überhaupt ist. Viele Jugendliche kennen Berührungen außer denen ihrer Eltern und der Pflege meistens gar nicht. Woher sollen sie wissen, was sie sich wünschen?
Zusätzlich besucht uns eine junge Frau im Rollstuhl, die Klientin eines Sexualbegleiters ist. Sie wird aus ihrer eigenen Perspektive über ihre Erfahrungen berichten und Fragen beantworten.“
Und wenn sich junge Menschen damit überfordert fühlen?
„Wir machen ein Angebot, kein Pflichtprogramm. An zwei Tagen werden wir Workshops anbieten – natürlich besteht immer die Möglichkeit, nicht daran teilzunehmen oder währenddessen aufzuhören. Und wem die Gemeinsamkeit der Gruppe unangenehm ist, kann zu mir in die Einzelberatung kommen oder andere Mitarbeiter des Vertrauens ansprechen. Während der Woche schauen außerdem die Kolleginnen und Kollegen aus Pflege besonders sensibel, ob sich alle wohlfühlen, und würden sich im Zweifel bei mir melden.“
Zur Person
Jennifer Sallein (Jen) ist ISBB Sexualberaterin und stellvertretende Teamleiterin im Begleiter-Team des Kinder- und Jugendhospiz Löwenherz. Seit 2020 organisiert sie die Themenwoche „Liebe, Partnerschaft und Sexualität“ (LPS-Woche). Entstanden ist der Wunsch nach der LPS-Woche ein Jahr zuvor im Rahmen der „Wovon-träumst-Du-Woche“ durch die teilnehmenden Jugendlichen. Seitdem gibt es beide Wochen einmal im Jahr. Jen ist Ansprechpartnerin für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen aber auch für Eltern und Kolleg:innen, die Fragen zu diesem Thema haben. Über die Löwenherz-Akademie nimmt sie Anfragen für Inhouse-Schulungen und Vorträge entgegen, sofern es sich um den palliativen Bereich für Jugendliche und junge Erwachsene handelt.
Glossar
Was ist Sexualberatung?
Im Kinder- und Jugendhospiz Löwenherz arbeitet speziell ausgebildetes Personal für die Sexualberatung und die sexualpädagogische Begleitung von Menschen mit Behinderungen. Zu den Aufgaben der Sexualberatung gehören folgende Aspekte:
- Beratung und Aufklärung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Beratung und Unterstützung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei Fragen zur sexuellen Entwicklung
- Fachliche Beratung der Mitarbeitenden, einschließlich pädagogischer und pflegerischer Fragestellungen
- Beratung von Pflegekräften in den Familien zu Hause, zum Beispiel in der ambulanten Hospizarbeit
- Passive Sexualassistenz (zum Beispiel Vermittlung von Informationen, Organisation von Fahrdiensten, Hilfestellungen zur Ermöglichung von Selbstbefriedigung, Unterstützung bei Körperkontakt zwischen Paaren. Im Gegensatz dazu steht die aktive Sexualbegleitung, also die aktive Mitgestaltung einer sexuellen Begegnung. Diese wird nicht von Löwenherz durchgeführt)
- Planung und Durchführung von Eventwochen zu Themen wie Liebe, Partnerschaft und Sexualität
- Durchführung interner und externer Fortbildungen zu Sexualität, Behinderung oder sexueller Identitätsentwicklung
- Ansprechpartnerin für alle Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendhospizes bei sexualpädagogischen Fragestellungen
Was ist Sexualbegleitung?
Für eine begrenzte Zeit gehen Sexualbegleiterin und Kunde eine emotionale Partnerschaft (Surrogat = Ersatz) ein. Dabei können Erfahrungen der unterschiedlichsten Art gemacht werden, auch körperlich-sexuelle. Diese Erfahrungen sollen zu einem positiveren Selbstbewusstsein verhelfen, zu einem besseren Gefühl vom eigenen Körper, zu mehr Kenntnissen, um sich eine erfülltere Sexualität und Partnerschaft im Lebensalltag schaffen zu können.
Quelle: Sandfort, D. (2012). Surrogat-Therapie und Sexualbegleitung. In L. Böhnisch & H. Gängler (Hrsg.), Handbuch Sexualpädagogik und sexuelle Bildung (S. 78).
Was ist der Unterschied zwischen aktiver und passiver Sexualassistenz?
Aktive Sexualassistenz meint alle Formen von Assistenz, bei denen Mitarbeitende und Pflegekräfte in eine sexuelle Interaktion aktiv einbezogen sind. Neben erotischen Massagen wird die Hilfestellung bei der Masturbation (sog. Handentspannung), jegliche Form des aktiven „Hand-Anlegens“ bis hin zum Geschlechtsverkehr darunter verstanden.
Passive Sexualassistenz bedeutet, konkrete Voraussetzungen für die Verwirklichung selbstbestimmter Sexualität zu schaffen, z.B. durch Sexualpädagogik oder Sexualberatung, durch Informationen über Praktiken, durch Beschaffung von Materialien oder Hilfsmitteln, durch die Besorgung von Videos oder auch die Vermittlung von Prostituierten oder Terminen bei einem Servicedienst.
Quelle: Walter, J. (Hrsg.). (2008). Sexualbegleitung und Sexualassistenz bei Menschen mit Behinderungen. (S.12.)
Wo ist das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verankert?
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist in zahlreichen Quellen verankert:
- Aus dem Begriff des „Privatlebens“ (Art. 8 EMRK) leitet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ausdrücklich das Recht auf geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung und das persönliche Sexualleben ab.
- Artikel 23 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert im Kern Menschen mit Behinderungen ein Recht, frei von Diskriminierung, auf selbstbestimmte Liebe, Partnerschaft, Ehe, Sexualität und Elternschaft.
- Das Fundament für den Schutz der Privatsphäre bilden Art. 12 AEMR, Art. 7 EuGRCh und Art. 22 UN-BRK. Sie sichern Menschen das Recht zu, ihr Leben inklusive Sexualität, Beziehungen und Rückzugsort frei zu gestalten.
- Das Recht für Menschen mit Behinderung, Unterstützung bei Barrieren im Alltag zu erhalten, garantieren Art. 19 UN-BRK und §§ 78 ff. SGB IX. Dies schließt auch die Unterstützung beim Aufbau zwischenmenschlicher Kontakte und die Lebensplanung ein.
- Die Gleichberechtigung für Menschen mit und ohne Behinderung regelt Art. 5 UN-BRK. Wenn Menschen ohne Behinderung freien Zugang zu Angeboten der sexuellen Bildung, Beratung oder Dienstleistungen haben, muss Menschen mit Behinderung dieser Zugang ebenfalls möglich sein.